Grundsätzlich muss man zwischen „zulassungsfreien“ und „zulassungsbeschränkten“ Studiengängen unterscheiden.
Bei den zulassungsfreien Studiengängen genügt eine einfache „Immatrikulation“, die in der Regel online erfolgen kann. Ein Antrag auf Zulassung ist nicht nötig! Der Bewerbungszeitraum endet für das Wintersemester normalerweise Mitte September und für das Sommersemester Mitte März. Die genauen Fristen sollte man aber unbedingt auf der Website der jeweiligen Uni checken! Häufig ist noch das Einsenden einiger Unterlagen per Post erforderlich, wobei immer das Eingangsdatum an der Uni und nicht das Absendedatum (Poststempel) maßgeblich ist. Eine Übersicht über die aktuellen Fristen (PDF) erhält man auf der Seite www.hochschulkompass.de.
Bei
den zulassungsbeschränkten Studiengängen muss man zwischen (a) bundesweit zulassungsbeschränkten und
(b) örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen
differenzieren:
a) Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Zu den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen zählen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Studienplätze dafür werden an allen staatlichen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen im gesamten Bundesgebiet zentral über die „Stiftung für Hochschulzulassung“ (die frühere „ZVS“) vergeben. Wenn man eines dieser Fächer studieren will, muss man sich auf der Online-Plattform hochschulstart.de über das sogenannte „Dialogorientierte Serviceverfahren“ (DoSV) registrieren. Dort findet man zahlreiche Informationen zum weiteren Procedere. Achtung: Es gelten unterschiedliche Fristen für "Alt-" und "Neu-Abiturienten! Weitere Informationen dazu findest Du hier.
Nach Ablauf der Anmeldefrist kommt dann das sogenannte „Zentrale Vergabeverfahren“ zur Anwendung. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt hierbei anhand dreier „Hauptquoten“:
-
30% der Studienplätze werden nach
der Abiturbestenquote vergeben,
wobei 16 Länderranglisten nach einer speziellen Berechnung in eine allgemein
gültige Bundesrangliste umgewandelt werden. Einen Überblick über die Entwicklung des Medizin-NCs erhältst Du hier.
- Weitere 10% der Studienplätze
werden aufgrund der „Zusätzlichen
Eignungsquote“ vergeben (ZEQ). Dazu zählen Kriterien, die jede Hochschule
selbst auswählt, wobei Ergebnisse von Studierfähigkeitstests, relevante
Berufsausbildungen oder abgeleistete Dienste einfließen können. Dazu kommen
noch „Wartezeiten“, die nach einem bestimmten Punktesystem angerechnet werden. Eine genaue Übersicht über die Auswahlkriterien erhältst Du hier.
- Die restlichen 60% entfallen auf
das sogenannte „Auswahlverfahren der
Hochschulen“ (AdH). Beim AdH spielt zwar auch die Abiturnote eine wesentliche
Rolle; sie muss jedoch durch 1-2 schulnotenunabhängige „gewichtige Kriterien“
ergänzt werden. Dazu zählen z.B. das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests,
eine einschlägige Berufsausbildung, berufliche Praxiserfahrung, Ableistung
eines Dienstes, Auswahlgespräch oder Motivationsschreiben. Eine genaue Übersicht über die Auswahlkriterien erhältst Du hier.
Zusätzlich besteht auch noch die Möglichkeit, über das Losverfahren einen Medizin-Studienplatz zu ergattern. Dabei werden Studienplätze, die nach dem letzten Nachrückverfahren noch frei geblieben sind, an die Teilnehmer verlost. Der Abi-Schnitt spielt hier überhaupt keine Rolle! Ob ein Losverfahren stattfindet, hängt aber immer von der jeweiligen aktuellen Situation an der Uni ab. Die meisten Universitäten bieten das Losverfahren zum Wintersemester an (Einen Überblick findest Du hier). Die Anmeldefrist ist der 30. 9. (23:59 Uhr). Im Sommersemester ist das Angebot wesentlich geringer (für Erlangen und Würzburg gilt es auch dort). An manchen Unis gibt es überhaupt kein Losverfahren in Humanmedizin (z. B in Regensburg). Genauere Informationen zum Losverfahren erhältst Du auf der Seite StudiMed.
b) Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
Neben den zentral vergebenen Studienplätzen gibt es noch zulassungsbeschränkte Studiengänge, bei denen man sich direkt an der Universität oder Hochschule bewerben muss. Mittlerweile wird nicht nur die Abiturdurchschnittsnote als alleiniges Kriterium herangezogen („Numerus clausus“, NC), sondern man berücksichtigt z.B. auch Eingangstests, Gespräch, Mappe, Fremdsprachenkenntnisse, Praktika, Lebenslauf oder Motivationsschreiben. Der NC ist lediglich ein Richtwert, der für jedes Semester – je nach Angebot und Nachfrage – neu gebildet wird.
Infoportal zur Berufs- und Studienorientierung am Albert-Schweitzer-Gymnasium Erlangen
- Berufsberatung der Agentur für Arbeit: persönliche Beratung mehrmals im Schuljahr, Vorträge, Workshops
- Berufsinformationstage und -messen: Vocatium, EBIT, FüBIT, JuBi, Stuzubi, Studien- und Berufsbasar am Melanchthon-Gymnasium Nürnberg, ...
- Möglichkeit der Teilnahme am Girls' Day / Boys' Day
- Werkstattstatttage der 9. Klassen im BFZ
- Mehrtägiges Praktikum der Q11: in den Oster-, Pfingst- oder Sommerferien
- Vielfältige Berufsorientierung im Rahmen der P-Seminare (Studieninformationstage der FAU Erlangen, Geva-Berufswahltest, Vocatium, IHK-Scouts u.v.m.)
- Eigene Info-Website des Koordinators für berufliche Orientierung (KBO) mit ständig aktualisierten Informationen zu Uni-Infotagen, Studien- und Berufsmessen, Auslandsaufenthalten, dualen Studiengängen, lokalen Job-Angeboten z.B. im Bereich FSJ, FÖJ und BFD